Kirchenkreisvorstand
Während der Kirchenkreistag (KKT) quasi das „Parlament des Kirchenkreises“ bildet, so ist der Kirchenkreisvorstand (KKV) das „Kabinett“. Der Kirchenkreistag verabschiedet Haushalts- und Stellenpläne und setzt damit den Rahmen für die Arbeit im Kirchenkreis. Die Aufgabe des Kirchenkreisvorstands ist es dann, die Vorgaben der Haushalts- und Stellenplanung in konkrete Maßnahmen umzumünzen – also die Bewirtschaftung der Finanzen und der Personalstellen vorzunehmen. Der Kirchenkreisvorstand besteht aus geistlichen und nicht-geistlichen Mitgliedern, die der Kirchenkreistag gewählt hat. Die Superintendenten sind „geborene Mitglieder“. Den Vorsitz hat der geschäftsführende Superintendent inne. Das Gremium tritt monatlich zu einer Sitzung zusammen, darüber hinaus findet jährlich eine zweitägige Klausur statt.